Am 9.6.2021 endete die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf der AWG-Novelle 2021. Mit dieser Novelle sollen das EU-Kreislaufwirtschaftspaket, die SUP-Richtlinie (Vorsicht: nicht Strategische Umweltprüfung, sondern Single Use Plastic!) und die POP-Verordnung (Persistant Organic Pollutants) umgesetzt werden. Darüber hinaus werden damit einzelne Punkte aus dem Regierungsgrogramm abgearbeitet: Die Übernahme europarechtlich geprägter Begriffsdefinitionen sowie Vorgaben zu Recyclingzielen, zur Abfalltrennung und zur Abfallvermeidung.