Slowakei: Führt Novelle des AbfallG zu verbotenen Beihilfen durch Recyclingfonds?

  • 2012-12-21T22:28:00+01:00

Zur Vermeidung von Strafen und einer Verurteilung durch den EuGH hat das slowakische Parlament eine kleine Novelle des AbfallG verabschiedet, wodurch allerdings auch die Förderungen durch den Recyclingfonds grundlegend geändert werden.

Da die Slowakei lange bei der Umsetzung der AbfallrahmenRL säumig war, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und beim EuGH die Verhängung von Strafzahlungen beantragt. Um dies zu vermeiden, hat die Slowakei statt dem seit über ein Jahr lang diskutierten neuen AbfallG eine “Mininovelle” verabschiedet, mit der einige Definitionen und die Abfallhierarchie aus der AbfallrahmenRL übernommen wurden.

 

Gleichzeitig wurde die Vergabe von Förderungen durch den Recyclingfonds grundlegend geändert. Künftig müssen alle Förderzusagen dem Umweltminister zur Freigabe vorgelegt werden. Verweigert dieser die Freigabe, kann der Verwaltungsrat mit einer Zweidrittelmehrheit das Ministerveto überstimmen.

 

Da allerdings zwei Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates aus der staatsna­hen Sphäre stammen, hat der Recyclingfonds durch die Novelle seine “Nicht-Staatlichkeit” verloren. Jede Förderung stellt damit solange eine unzulässige Staatsbeihilfe dar, als diese nicht von der EU-Kommission genehmigt wird. Un­zulässige Staatsbeihilfen müssen von den Beihilfenempfängern zurückbezahlt werden, weshalb wir raten, bis zur Klärung der Situation keine Förderungen anzunehmen bzw. deren Rückzahlung einzuplanen.

 

21.12.2012, Bernhard Hager

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