Die Regierungsvorlage erweitert den bisher auf Ökostrom beschränkten Anwendungsbereich der Förderregelungen des EAG um erneuerbares Gas. Als „erneuerbar“ gelten insbesondere Wasserstoff und Gase, die etwa aus biologischen Abfällen gewonnen werden, sofern für den Erzeugungsprozess ausschließlich erneuerbare Energie verwendet wurde.