Die EU legt den legistischen Grundstein für die Dekarbonisierung des Gassektors und die Förderung der Wasserstoffwirtschaft.
Die RL (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff regelt die Fernleitung, die Verteilung, die Lieferung und die Speicherung von Erdgas sowie Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher:innen. Ergänzt werden diese – weitgehend aus der Vorgängerrichtlinie 2009/73/EG bekannten – Vorschriften um einen ähnlich strukturierten Regelungsrahmen für die Erzeugung, Speicherung und den Transport von Wasserstoff. Die Mitgliedstaaten sollen etwa einen regulierten Zugang zu Wasserstoffnetzen, Terminals und Speicheranlagen gewährleisten, welcher auf veröffentlichten Entgelten beruht und nach objektiven Kriterien und ohne Diskriminierung zwischen den Nutzer:innen des Wasserstoffnetzes angewandt wird. Die Wasserstoffnetzbetreiber:innen übermitteln der Regulierungsbehörde alle vier Jahre einen Plan über die Wasserstoffnetzinfrastruktur, die sie zu errichten beabsichtigen.
Die VO (EU) 2024/1789 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff regelt detaillierter, wie diese gemeinsamen Märkte auszusehen haben, und legt vor allem Bedingungen für den Zugang zu Erdgas- und Wasserstoffnetzen, sowie u.a. harmonisierte Grundsätze für Netzentgelte fest.