Es gibt sie nun, die Abfallverzeichnisverordnung 2020. Wesentlichste Neuerung ist wohl, dass die ÖNORM S2100 durch die Aufnahme in die Abfallverzeichnisverordnung – konkret in deren Anhang 1 – de facto abgelöst wurde. Rechtsverbindlich ist hinkünftig das Abfallverzeichnis nach Anhang 1 der Abfallverzeichnisverordnung.