Nachdem in der Rs C-674/17 bereits die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard vom 8.5.2019 für Aufsehen sorgten (siehe Geringer/Schechtner, Die finnische Wolfsjagd geht in die nächste Runde, Umweltrechtsblog-Beitrag vom 17.5.2019), liegt nun ein Urteil des Gerichtshofes vor.