Nach jahrelangem Rechtsstreit nun endlich die Entscheidung: Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erteilte dem Projekt von VERBUND und Salzburg AG die naturschutzrechtliche Bewilligung – rechtlich betreut von einem Team des NHP-Standorts in Salzburg
2022-08-26T09:13:11+02:00
Für den nunmehrigen Erfolg war ein langer Atem notwendig: Zunächst musste über Antrag von Projektgegner:innen höchstgerichtlich geklärt werden, dass für das Projekt kein Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) durchzuführen ist. Danach konnte Anfang 2016 endlich der Antrag auf naturschutzrechtliche Bewilligung gestellt werden, die von der Salzburger Landesregierung nach einer umfassenden Prüfung im Juni 2021 auch erteilt wurde.
Wegen einer neuerlichen Beschwerde war nun das Landesverwaltungsgericht Salzburg am Zug und es entschied eindeutig: Der Bescheid der Naturschutzbehörde wurde bestätigt und betont, dass das Projekt aufgrund des Überwiegens öffentlicher Interessen an der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern an der Versorgungssicherung sowie am Klimaschutz genehmigt wird.
Dazu Paul Reichel, am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt von Niederhuber & Partner: „Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg weist den Weg für naturverträgliche Projekte der Energiewende im Bundesland Salzburg. Das überragende öffentliche Interesse an derartigen Vorhaben wurde nun auch von gerichtlicher Seite bestätigt – dies wird auch ausstrahlen auf Genehmigungsverfahren für andere Wasser- oder auch Windkraftprojekte.“
Das Verfahren wurde durch ein Team der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH rund um Partner Mag. Paul Reichel betreut.