Umweltkriminalität ist strafbar - auch wenn der Umweltschaden nur fahrlässig verursacht wird. Die relevanten Tatbestände finden sich im Strafgesetzbuch. Wichtig und in aller Regel strafminimierend ist der richtige Umgang mit Behörden, Staatsanwaltschaft und Strafgericht. In dieser Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“ werden einschlägigen Paragraphen des gerichtlichen Umweltrechts von Peter Sander beleuchtet.