Die Kumulierung von UVP-Projekten gehört zu den kompliziertesten Themen im UVP-Recht. Vor vier Jahren entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass Projekte wie Windenergieanlagen und Wasserkraftwerke gemeinsam betrachtet werden müssen. Jetzt gibt es eine brandneue Entscheidung zu einem Hotelprojekt am Semmering, die statt Antworten zu geben eine Reihe neuer Fragen aufwirft.