Die am 18.3.2021 vom Niederösterreichischen Landtag beschlossene Novelle der NÖ BO 2014 bringt neben anderen Änderungen vor allem Neuerungen im Bereich der energetischen Anforderungen an Gebäude sowie eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ab einer bestimmten Gebäudegröße bzw. ab einem bestimmten Kühlbedarf.