Die Energiewende stellt die Stromwirtschaft auf den Kopf. Anstatt Kohl- und Erdgaskraftwerken entstehen überall im Land kleine bis mittelgroße Erzeugungsanlagen, die aus Sonne, Wind und Wasser grünen Strom produzieren. Deren Betreiber können sich nun mit Abnehmern zu Energiegemeinschaften zusammenschließen. Was hinter diesem Begriff steckt und welche Formen der Energiegemeinschaft das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket vorsieht, erklärt Florian Stangl in dieser Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“.