Die letzte Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000) datiert aus dem Jahr 2018. Nach vier Jahren Pause hat die Umweltministerin (BMK) nun einen Begutachtungsentwurf vorgelegt, der – zumindest gemessen an dem, was man von einer UVP-Novelle erwarten darf – das Zeug zum großen Wurf hat. Es soll schnellere Verfahren geben, allerdings auch definitiv mehr UVP-pflichtige Vorhaben.