Unternehmer, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, benötigen eine abfallwirtschaftsrechtliche Erlaubnis zum Sammeln und/oder zum Behandeln von Abfällen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird diese auch erteilt. Wann diese Erlaubnis von der Behörde wieder entzogen werden und wann die Behörde Nachsicht walten lassen kann, darüber spricht Peter Sander in seinem neuen Video.