ecolex 11/2013

Abfallrecht und Raumordnung

Das AWG 2002 ist im Anlagengenehmigungsverfahren „widmungsblind“. So will es zumindest der Gesetzgeber. Der US hat jüngst mit einer Entscheidung aufhorchen lassen, die – auf den ersten Blick - Gegenteiliges vermuten lässt. Dennoch bleibt es bei der bisher in der Lit vertretenen Meinung: Das AWG 2002 ist widmungsblind.

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