Abfallrecht und Raumordnung
2013-11-18T11:50:00+01:00
Das AWG 2002 ist im Anlagengenehmigungsverfahren „widmungsblind“. So will es zumindest der Gesetzgeber. Der US hat jüngst mit einer Entscheidung aufhorchen lassen, die – auf den ersten Blick - Gegenteiliges vermuten lässt. Dennoch bleibt es bei der bisher in der Lit vertretenen Meinung: Das AWG 2002 ist widmungsblind.
Loading...