Das Umweltministerium vertritt seit Jahrzehnten, dass Bauunternehmer Abfallsammler sind und insofern die dafür nötigen Erlaubnisse brauchen. Martin Niederhuber berichtet über die – exzellent begründete – Entscheidung des LVwG Niederösterreich, dass Bauunternehmer (lediglich) als Abfallerzeuger zu klassifizieren sind.