Die Frage, ob Bauunternehmer, bei deren Tätigkeit Abfälle anfallen, als Abfallerzeuger oder Abfallsammler zu klassifizieren sind, hat uns ja schon einmal beschäftigt. Seither ist dazu nicht nur eine Leitentscheidung des VwGH ergangen, auch die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle sieht maßgebliche Neuerungen vor.