Bis zum 01.09.2014 ist die Bezeichnung "societate comerciala" aus den Firmenwortlauten zu streichen.
Mit 01.09.2012 tritt das Gesetz Nr. 76/2012 für die Umsetzung des Gesetzes Nr. 134/2010 über die Zivilprozessordung in Kraft. Gemäß den neuen Bestimmungen darf zukünftig eine Firma den Wortlaut, „societate comerciala“, nicht mehr enthalten. Alle Gesellschaften sind verpflichtet, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um diesen Wortlaut mit dem Ausdruck „societate“ zu ersetzen. Ob dies auch für die Abkürzung „S.C.“ gilt, ist unklar. Wird der Wortlaut „societate comerciala“ bis am 01.09.2014 nicht aus den Firmenwortlauten entfernt, kann dies zur Geschäftsschließung führen.
3.8.2012, Monika Hirsch
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