Kurz vor Ende der Legislaturperiode legt die Koalition eine Regierungsvorlage für das Erneuerbares-Gas- Gesetz und einen Entwurf für ein Wasserstoffförderungsgesetz vor.
Mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) soll eine jährliche Grün-Gas-Quote eingeführt werden, welche Gasversorger zur schrittweisen Substituierung ihres fossilen Gasabsatzes an inländischen Endverbrauchern durch erneuerbare Gase verpflichtet. Auf die Substitutionsverpflichtung kann bis
zu einem bestimmten Ausmaß auch „rezykliertes Gas“ angerechnet werden. Des Weiteren können unter Umständen „fiktive“ Abnahmemengen aus
Biogasanlagen berücksichtigt werden, deren Inbetriebnahme oder Netzanschluss sich (nur) aus technischen Gründen verzögert. Für Fehlmengen
hat der Gasversorger einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, wobei ein nachträglicher Ersatz der Fehlmenge aus dem Vorjahr (beschränkt) möglich ist.
Zusätzlich soll – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Abnahmegarantie zugunsten von produzierten erneuerbaren Gasmengen geschaffen
werden und eine finanzielle Förderung erhöhter Erzeugungs- und Beschaffungskosten durch eine Verordnung der BMK ermöglicht werden.
Im Rahmen des geplanten Wasserstoffförderungsgesetzes (WFöG) soll die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Strom
in erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs – in Form einer fixen Prämie pro erzeugter Mengeneinheit – gefördert werden. Begünstigt
sind ausschließlich Neuanlagen, die gänzlich durch erneuerbare Elektrizität betrieben werden.