Behördliche und gerichtliche Dokumente werden nicht einfach mit der Post verschickt, sie werden zugestellt. Die Zustellung ist ein verfahrensrechtlich streng geregelter Vorgang, dieser ist im Zustellgesetz geregelt. Die Zustellung kann elektronisch oder postalisch erfolgen, letzteres darf nicht einfach an irgendeine Adresse sein, sondern die muss an eine sogenannte Abgabestelle erfolgen. Dies kann beispielsweise ein Wohnsitz, eine sonstige Unterkunft, eine Betriebsstätte oder die Kanzlei eines Parteienvertretes sein. Auf welche zwei Dinge man ganz besonders im Zusammenhang mit der Abgabestelle achten muss, erklärt in diesem Video Peter Sander von NHP Rechtsanwälte.
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