Wirtschaftsanwaelte.at
NHP erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof. Die starre Anknüpfung der Wiederaufnahmsverjährung an die Fälligkeit einer Abgabe ist verfassungswidrig. Der VfGH hebt § 304 der Bundesabgabenordnung ersatzlos auf.
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NHP erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof. Die starre Anknüpfung der Wiederaufnahmsverjährung an die Fälligkeit einer Abgabe ist verfassungswidrig. Der VfGH hebt § 304 der Bundesabgabenordnung ersatzlos auf.
2018-01-09T15:02:00+01:00
http://www.wirtschaftsanwaelte.at/nhp-erfolgreich-vor-dem-verfassungsgerichtshof/