Beim diesjährigen Flagship Event des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes zum Wasserrecht wurde gestern über aktuelle Rechtsprobleme und den Reformbedarf des österreichischen Wasserrechts diskutiert – mit dabei war NHP-Wasserrechtsexperte Paul Reichel.
2018-04-26T14:47:00+02:00
Im gut gefüllten Festsaal des Bundesamtsgebäudes in der Wiener Radetzkystraße traf sich am 25.4.2018 in der vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband ausgerichteten Veranstaltung „Wasserrecht für die Praxis“ eine bunte Mischung aus Verwaltungsrichter/innen, Jurist/innen der diversen Ministerien und Wasserrechtsbehörden und Vertreter/innen der E-Wirtschaft. Thema: Aktuelle Probleme des Wasserrechts und sein allfälliger Reformbedarf. Nicht zuletzt aufgrund diverser brandaktueller EuGH-Urteile und gesetzgeberischer Ideen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren war ein lebhaftes und meinungsfreudiges Symposium garantiert.
Mit dabei auch NHP-Wasserrechtsexperte Paul Reichel, der sich einer seit Jahrzehnten durch die verschiedenen befassten Höchstgerichte unterschiedlich beantworteten Rechtsfrage widmete, nämlich unter welchen Voraussetzungen Wasserrechte als dingliche oder persönliche Rechte anzusehen sind. „Für mich war es eine große Freude, vor einem so hochkarätigen Publikum zu einem Thema sprechen zu können, das die Verwaltungspraxis seit Jahrzehnten bewegt. Aus meiner Sicht konnten die Vorträge und auch die anschließenden Diskussionsbeiträge wertvolle Impulse dafür liefern, wie das österreichische Wasserrecht fit für die Anforderungen der heutigen Zeit gemacht werden kann“, so Paul Reichel nach der Veranstaltung.