Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft vom Landesverwaltungsgericht Salzburg im zweiten Rechtsgang abgewiesen.
2016-01-21T14:30:00+01:00
Ein fortgesetztes Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg war notwendig geworden, nachdem Niederhuber & Partner Rechtsanwälte ein Grundsatzurteil vor dem Verwaltungsgerichtshof in Wien zu zentralen naturschutzrechtlichen Fragestellungen erwirkten, mit dem die Abweisung des Bewilligungsantrages für eine Holzrecyclinganlage der Pölzleitner Holz GmbH im Nahebereich eines Europaschutzgebietes aufgehoben wurde.
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg schloss sich nun auf Basis der richtungsweisenden Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit projektsimmanenter naturschutzfachlicher Minderungsmaßnahmen der Rechtsansicht der von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH vertretenen Projektwerberin an und genehmigte die beantragte Holzrecyclinganlage.
Dazu Paul Reichel, am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt von Niederhuber & Partner: „Wie schon durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs werden durch die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg wichtige naturschutzrechtliche Klarstellungen im Sinne von Projektwerbern getroffen und Unsicherheiten beseitigt, die in der Vollziehung des Naturschutzgesetzes immer wieder aufgetaucht waren. Insofern haben diese Entscheidungen auch nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren anderer Großprojekte“.
Das Verfahren wurde durch ein Team der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH der Standorte Wien und Salzburg rund um die Anwälte Martin Niederhuber und Paul Reichel sowie Rechtsanwaltsanwärterin Johanna Gaiswinkler betreut.