Großer Andrang und hochkarätige Vortragende aus allen Bereichen der Abfallwirtschaft bei der Veranstaltung „Abfallrecht für die Praxis“

Unter der Leitung des ÖWAV, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, sowie der Umweltrechtskanzlei Niederhuber & Partner tagten auch heuer wieder Expert/innen zu aktuellen Themen der Abfallwirtschaft. Dieses Jahr standen die Vorträge und Diskussionen ganz im Zeichen der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019.

Zunächst wurden unter der Moderation von Sektionschef Christian Holzer die vielen für die Abfallwirtschaft relevanten gesetzlichen Neuerungen vorgestellt. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner), Gerald Kroneder (Magistrat Wien) sowie Markus Kraml (Salzburger Landesregierung) informierten unter anderem über Änderungen im Anlagenrecht, bei den Sammler- und Behandlererlaubnissen, den Behandlungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die neu geschaffenen Abfallartenpools.

Die rege Diskussion im Anschluss des zweiten Blocks wurde unter anderem durch die Vorträge von Leopold Bumberger, Senatspräsident des VwGH i.R., der über die aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs informierte, sowie vom Beitrag über „Rebellische Landesverwaltungsgerichte“ des NHP-Partners David Suchanek entfacht.

Martin Niederhuber über die Veranstaltung: „Abfallrecht für die Praxis schafft nicht nur eine Plattform für einen aktiven Austausch von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Branchen, die Veranstaltung zählt aufgrund ihrer aktuellen und vielseitig beleuchteten Themen bereits zu einem Highlight im Seminarkalender!

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