Das erste fachübergreifende Format „VERUM“ – lieferte am 21.4.2022 den Online Teilnehmern Einblicke in die Neuerungen des Vergabe- und Umweltrechts zum Top-Thema: EU-Taxonomie.
2022-04-21T10:27:00+02:00
Das Vergabe- und Umweltrecht sind schnelllebige Materien. Europäische bzw. österreichische Gesetzgebung und Judikatur ändern fast täglich die rechtlichen Rahmenbedingungen – so etwa durch die neue EU-Taxonomie-Verordnung, die ab 1.1.2022 Schritt für Schritt in Kraft treten. RA Dr. Stephan Heid und RA Dr. Florian Stangl, LL.M. informierten in einem einstündigen Webinar über die Auswirkungen der Taxonomie auf das Vergabe- und Umweltrecht und wie die Taxonomie den „Green Deal der EU“ in der Rechtspraxis umsetzt. „Die Taxonomie als „Landkarte der Nachhaltigkeit“ ebnet den Weg für eine Wirtschaft im Einklang mit dem EU Green Deal. Umweltrechtliches Know-how ist essentiell, um zu wissen, ob eine Tätigkeit Taxonomie-konform ist oder nicht.“, fasst Stangl die Thematik zusammen.
Veranstaltet wurde das Webinar von den beiden Rechtsanwaltskanzleien Niederhuber & Partner und Heid & Partner. Beide Kanzleien bündeln in einer fachlichen Kooperation ihre langjährige juristische Expertise im Umwelt- und Vergaberecht und informieren seit September 2021 gemeinsam über das Format „VERUM“ (für VERgabe- und UMweltrecht) zu aktuellen Themen der digitalen und analogen Infrastruktur. Das Format „VERUM“ richtet sich an Betreiber und Errichter von öffentlicher Infrastruktur und ihre privaten Zulieferer.