Rumänien: Friständerung für die Einreichung der Mitarbeiterregister – ab 30.01.2010 – keine Änderung der Frist für die Registrierung der Arbeitsverträge.
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Rumänien: Friständerung für die Einreichung der Mitarbeiterregister – ab 30.01.2010 – keine Änderung der Frist für die Registrierung der Arbeitsverträge.