Aufsatz von Florian Stangl
Mit dem Europäischen Klimagesetz möchte die EU ihre globale Vorreiterrolle im Klimaschutz festigen und den Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft im Jahr 2050 ebnen. Als zentraler Meilenstein zur Klimaneutralität gilt dabei ein erhöhtes CO2-Reduktionsziel für das Jahr 2030. In welchem Ausmaß der Treibhausgasausstoß bis 2030 zu reduzieren sein soll, ist aktuell noch Gegenstand der Trilog-Verhandlung. Eines scheint aber gewiss: Die gesteigerte Zielsetzung für 2030 und das langfristige Ziel eines klimaneutralen Europas werden nicht nur eine umfangreiche Anpassung des klimarechtlichen acquis, sondern auch eine tiefgreifende Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit erforderlich machen.
Den gesamten Aufsatz von Florian Stangl, erschienen in der neuen Zeitschrift "Nachhaltigkeitsrecht" finden Sie hier.