Vorfahrt für die Energieeffizienz: Leitlinien der Kommission erschienen

  • 2021-12-09T12:50:00+01:00

Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ (Energy Efficiency First – EnEff-1st) gilt als neues Leitprinzip des europäischen Energierechts.

Doch was sich konkret hinter diesem schillernden Begriff verbirgt, war bislang weitgehend unklar. Mit den jüngst erschienenen Leitlinien möchte die Kommission Licht ins Dunkel bringen.


Grundgedanke des EnEff-1st
-Prinzips ist es, Energieeffizienzlösungen nach dem neuesten Stand der Technik zu ermitteln, ihre Anwendung zu ermöglichen und ihre Umsetzung zu gewährleisten. In den (rechtlich unverbindlichen) Leitlinien wird erörtert, wie dieser Grundsatz in der Praxis umgesetzt werden kann. Der Adressatenkreis des EnEff-1st-Prinzips ist weit und umfasst sowohl Politik und Regulierungsbehörden auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene als auch Unternehmen und Investoren; ihre Entscheidungen sollen (auch) von dem EnEff-1st-Gedanken geleitet sein. Eine besondere Bedeutung wird Vorrangeinräumung für Energieeffizienzmaßnahmen in der Bewertung von Alternativentscheidungen beikommen. Hierzu nennen die Leitlinien konkrete Bespiele, wie der Grundsatz in bestimmten Sektoren umgesetzt werden könnte bzw. sollte (z.B. bei der Energieversorgung; siehe Pkt. 4 des Anhangs).

Die Leitlinien sollen fünf Jahre nach der Veröffentlichung überprüft werden und können gegebenenfalls durch weitere Leitlinien bzw. Handbücher ersetzt oder ergänzt werden.

Julius Spieldiener und Florian Stangl, Wien

 

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