Wenn im Vergabeverfahren die Zuschlagserteilung erfolgt ist, ist vergaberechtlich alles erledigt? Stimmt nicht.
Denn auch während der Leistungserbringung kann es zu nachträglichen Vertragsänderungen kommen, die unter Umständen eine neue Ausschreibungspflicht auslösen können. Claudia Fuchs erklärt, worauf man bei der Vertragsgestaltung aufpassen soll, damit spätere Änderungen möglichst vergaberechtsfrei bleiben.
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