Mit BGBl I 108/2017 wurde am 26.7.2017 das kleine Ökostrompaket erlassen, welches Investitionsvolumina für erneuerbare Energieträger zur Verfügung stellt.
Zentraler Bestandteil sind die Sonderkontingente für den Abbau der Warteschlangen bei Wind- und Kleinwasserkraft.
Für Wind wurden zu diesem Zweck sowohl die Antragsverfallsfrist als auch die Fertigstellungsfrist verlängert. Die neuen Regelungen sind am 27.7.2017 in Kraft getreten.
Mag. Manuel Planitzer, NHP-Wien
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