EuGH belohnt Innovation im Emissionshandel
Für Kohlendioxid, das dank neuer Technologien nicht in die Atmosphäre emittiert wird, müssen keine Zertifikate zurückgegeben werden.
Entgegen der Ansicht der Europäischen Kommission und einigen Mitgliedstaaten unterliegt nach dem europäischen Höchstgericht nur tatsächlich in die Atmosphäre emittiertes CO2 dem Emissionshandel. Davon können nun technisch innovative Unternehmen profitieren.
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