Dr. Claudia Fuchs: "Vergaberechtliche Erleichterungen für Schwestergesellschaften im öffentlichen Konzern"

  • 2017-11-24T10:50:00+01:00

VwGH bestätigt die Ausnahme horizontaler Inhouse-Vergabe aus dem Regime des BVergG 2006

Wichtige Klärung für Beschaffungs­verhältnisse zwischen „Schwestergesellschaften“ im öffentlichen Konzernverbund (VwGH 29.6.2017, Ro 2017/04/0005).

Obwohl Konstellationen der „horizontalen Inhouse-Vergabe“ seit dem EU-VergabeRL-Paket 2014 unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich aus dem Vergaberecht ausgenommen sind, waren derartige Fälle mangels innerstaatlicher Umsetzung bis dato ungeklärt.

Im konkreten Anlassfall war die Vergabe eines Auftrags für die Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zum „Wiener Weihnachtstraum“ betroffen. Der VwGH gelangte auf Basis einer verfas­sungskonformen Auslegung der vergabegesetzlichen Vorschriften zum Ergebnis, dass horizontale Inhouse-Vergaben im Sinne der VergabeRL nicht vom Kompetenzbegriff „öffentliches Auftrags-wesen“ und damit auch nicht vom sachlichen Geltungsbereich des BVergG 2006 erfasst sind.

Dr. Claudia Fuchs, NHP-Wien

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