Niederhuber & Partner erwirken Genehmigung für Holzrecyclinganlage der Pölzleitner Holz GmbH in Weitwörth/Nußdorf

  • 2016-01-25T13:05:00+02:00

Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft vom Landesverwaltungsgericht Salzburg im zweiten Rechtsgang abgewiesen

Ein fortgesetztes Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg war notwendig
geworden, nachdem Niederhuber & Partner Rechtsanwälte ein Grundsatzurteil vor dem
Verwaltungsgerichtshof in Wien zu zentralen naturschutzrechtlichen Fragestellungen
erwirkten, mit dem die Abweisung des Bewilligungsantrages für eine Holzrecyclinganlage
der Pölzleitner Holz GmbH im Nahebereich eines Europaschutzgebietes aufgehoben wurde.


Das Landesverwaltungsgericht Salzburg schloss sich nun auf Basis der richtungsweisenden
Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit projektsimmanenter
naturschutzfachlicher Minderungsmaßnahmen der Rechtsansicht der von Niederhuber &
Partner Rechtsanwälte GmbH vertretenen Projektwerberin an und genehmigte die beantragte
Holzrecyclinganlage.


Dazu Paul Reichel, am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt von Niederhuber & Partner: „Wie
schon durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs werden durch die Entscheidung des
Landesverwaltungsgerichts Salzburg wichtige naturschutzrechtliche Klarstellungen im Sinne
von Projektwerbern getroffen und Unsicherheiten beseitigt, die in der Vollziehung des
Naturschutzgesetzes immer wieder aufgetaucht waren. Insofern haben diese Entscheidungen
auch nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren anderer
Großprojekte“.


Das Verfahren wurde durch ein Team der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH der
Standorte Wien und Salzburg rund um die Anwälte Martin Niederhuber und Paul Reichel
sowie Rechtsanwaltsanwärterin Johanna Gaiswinkler betreut.

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