§ 2 Abs. 1 EAVG gewährt Produktionsbetrieben einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung. Bis zum Budgetbegleitgesetz 2011 wurde diese Vergütung in Österreich nicht nur Produktions-, sondern auch Dienstleistungsbetrieben gewährt.
Gegen die Einschränkung durch das Budgetbegleitgesetz 2011 hat sich ein Hotelier aus Windischgarsten zur Wehr gesetzt und das EAVG bis vor den EuGH gebracht. Nach Ansicht des Generalanwalts Nils Wahl wurden bei der Änderung mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 in Bezug auf die beihilfenrechtlichen EU-Regelungen Formfehler begangen. Schließt sich der EuGH der rechtlichen Beurteilung des Generalanwalts an, wäre die im Budgetbegleitgesetz 2011 getroffene Einschränkung europarechtswidrig und Dienstleistungsbetriebe könnten Energieabgaben wie vor der damaligen Novelle – auch rückwirkend − beantragen.
David Suchanek, Wien