Pflichtlektüre für Betreiber von IPPC-Anlagen.
Wie bekannt enthält die Industrieemissionsrichtlinie eine wesentliche Neuerung, wonach IPPC-Anlagenbetreiber (die relevante gefährliche Stoffe verwenden, erzeugen oder freisetzen), einen Bericht über den Ausgangszustand (AZB) zu erstellen haben.
Aufgrund der Tragweite dieses Themas wird die Erstellung des AZB in der Fachwelt umfassend diskutiert; nun ist die in Form eines Leitfadens gegossene Meinung des BMLFUW erschienen. Der etwa 80 Seiten starke und auf der Homepage des BMLFUW abrufbare Leitfaden enthält zahlreiche Hilfestellungen zur Erstellung eines AZB sowie zur Auslegung von Schlüsselbegriffen der Industrieemissionsrichtlinie („relevanter gefährlicher Stoff“) einschließlich eines Kapitels mit FAQs. Auffallend ist, dass der Leitfaden im Vergleich zur deutschen und europäischen Auslegungshilfe keine „Null-Variante“ vorsieht; das heißt, dass zumindest nach Ansicht des BMLFUW jeder IPPC-Anlagenbetreiber, der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freisetzt, unabhängig von der konkreten Situation vor Ort einen AZB erstellen muss.
In der Zusammenschau mit der Richtlinie kann dies unserer Einschätzung nach aber nur bei Anlagenneugenehmigungen, wesentlichen Änderungen und bei Anpassungen an BVT-Schlussfolgerungen geboten sein. Kritisch zu bewerten ist weiters der Ansatz des Leitfadens, den räumlichen Bezugsbereich des AZB auch auf Anlagenteile auszudehnen, bei denen es sich um keine IPPC-Anlagenteile handelt.
David Suchanek, Wien