Die Regierung hat dem Parlament den Entwurf eines neuen Energiegesetzes vorgelegt, der die Umsetzung des dritten Energieliberalisierungspakets und vollständiges „Unbundling“ vorsieht.
Am 31.5.2012 hat die Regierung beschlossen, ein neues Energiegesetz dem Parlament vorzulegen. Da die Regierung die absolute Mehrheit im Parlament hat, ist mit keinen wesentlichen Änderungen mehr zu rechnen. Mit dem neuen Energiegesetz soll das „dritte Energieliberalisierungspaket“ umgesetzt werden. Die Frist zur Umsetzung endete am 3.3.2011 und die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Kern des Entwurfs ist das sogenannte „Unbundling“, das heißt die vollkommene eigentumsrechtliche Aufteilung von Unternehmen zur Energieerzeugung und zum Netzbetrieb. Neu sind auch die Erleichterungen für Energiehändler und Energielieferanten mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, die für die Slowakei keine eigenen Lizenzen mehr benötigen und nur mehr gewissen Meldepflichten unterliegen.
5.7.2012, Bernhard Hager
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