Die slowakische Regierung hat eine Novelle zum Arbeitsgesetzbuch vorgestellt, die am 1.1.2013 in Kraft treten und durch Rücknahme der "Reformen" der Vorgängerregierung die Rechte der Arbeitnehmer stärken soll.
Die sogenannte große Novelle des Arbeitsgesetzbuchs ist nicht einmal ein Jahr wirksam und es wurde bereits eine umfangreiche Novelle vorbereitet, die derzeit mit den Sozialpartnern verhandelt wird.
Aktuell sind folgende Änderungen geplant:
- Zwingende Beteiligung der Arbeitnehmervertreter im Falle der Kündigung oder Entlassung durch den Arbeitgeber.
- Arbeitnehmer hat in der Kündigungsfrist Anspruch auf Entgelt und Abfindung (sog. „Gleichlauf“).
- Der Anspruch auf Abfindung entsteht erst nach zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses. Das gesamte Abfindungssystem wird novelliert.
- Auch atypische Arbeitsverhältnisse auf Grundlage sog. „Vereinbarungen“ (wie freier Dienstverträge) begründen einen Anspruch auf Mindestlohn. Dies ist als Ausgleich für die geplante Pflicht zur Zahlung von Sozialausgaben gedacht.
- Im Falle eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Wirksamkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses soll der Arbeitnehmer im Falle der Ungültigkeit der Auflösung einen Lohnersatzanspruch von höchstens 36 Monate haben, selbst wenn das Verfahren länger dauert. Derzeit besteht der Anspruch nur für höchstens neun Monate.
- Befristung der Arbeitsverträge soll auf zwei Jahren begrenzt werden, wobei innerhalb dieser Zeit der Vertrag nur zweimal verlängert werden kann.
- Es wurde auch Reduzierung der Überstunden diskutiert, allerdings scheint diese nicht zu kommen.
16.8.2012, Zuzana Hnátová