Während die Novelle auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, leistet das Vergabeamt einen maßgeblichen Beitrag zur Rechtssicherheit und Beschleunigung der Vergabeverfahren.
Der Entwurf zur umfassenden Überarbeitung des VergabeG wurde von allen Seiten kritisiert, sodass dessen weiters Schicksal derzeit unklar ist. Jedenfalls wird die Novelle nicht wie geplant am 1.1.2013 in Kraft treten. Am 24.10.2012 hat das Vergabeamt eine neue webpage mit dem neuen Informationssystem IS ÚVO und einem neuen EVO-System für elektronische öffentliche Beschaffung freigeschaltet. Neu ist die Veröffentlichung von sogenannten “verbindlichen Rechtsauslegungen” auf der webpage zu ausgewählten Rechtsfragen. Im Gegensatz zu den bisher üblichen “methodischen Leitfäden” erachtet sich das Vergabeamt an die neuen “verbindlichen Rechtsauslegungen” selbst gebunden.
13.12.2012, Lenka Kerestešová