Nach nur sechs Tagen Begutachtung soll eine Novelle des UVP-Gesetzes noch vor dem Sommer im Nationalrat durchgeboxt werden.
Für insgesamt 34 Novellierungsanordnungen, welche zum Teil maßgebliche Änderungen des Gesetzes zur Folge haben, hat der BMLFUW volle sechs Werktage Begutachtung vorgesehen. Die dazu ergangenen knapp 80 Stellungnahmen konnten aber wohl kaum noch berücksichtigt werden, da der Entwurf bereits am 12.6.2012 den Ministerrat passierte. Die wesentlichsten Punkte im Überblick:
- Opting in: Möglichkeit der „freiwilligen UVP“ für Wagemutige;
- Quasi-Parteistellung für NGOs: Anfechtungsrecht im Feststellungsverfahren;
- Bundesstraßen/Hochleistungsstrecken: Teilkonzentrierte Verfahren bei BMVIT und Landesregierung;
- Industrie-/Gewerbeparks/Städtebauvorhaben: Berücksichtigung des Planungs-/Erschließungscharakters dieser Projekte;
- Wasserkraftwerke: Neufassung und Ausweitung der UVP-Tatbestände;
- Flughäfen: Ausweitung der Einräumung von Zwangsrechten;
- Fracking: neuer UVP-Tatbestand für das hydromechanische Aufbrechen von Gesteinsschichten.
26.6.2012, Martin Niederhuber
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