Neuer Erlass ist vor allem für die Genehmigung von Wasserkraftwerken von Bedeutung.
Das BMLFUW rechnete mit seiner Fertigstellung Ende 2010, gedauert hat es bis Anfang 2012: Der lang erwartete Kriterienkatalog Wasserkraft ist nun erlassen. Nach der Intention des BMLFUW sollen die darin genannten Indikatoren zur Beurteilung energiewirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher und ökologischer Kriterien in erster Linie den Vollzug des § 104a WRG erleichtern. Außerdem soll der Kriterienkatalog auch für die Beurteilung öffentlicher Interessen nach § 105 WRG in „normalen“ wasserrechtlichen Verfahren sowie in Widerstreitverfahren herangezogen werden. Ob der Kriterienkatalog tatsächlich die erhoffte Hilfestellung für die Genehmigung von Wasserkraftanlagen bringt, wird sich erst zeigen. Leider versucht der Kriterienkatalog nicht nur Antworten zu geben, sondern wirft auch neue Fragen auf. So wird – wie bereits Peter Sander auf umweltrechtsblog.at eingehend ausführt – eine verfassungsrechtlich nicht unproblematische Bedarfsprüfung vorgeschlagen.