Die Kommission hat ihre Befugnisse überschritten, wenn sie die Obergrenze für Treibhausemissionszertifikate bestimmt hat.
Der EU-Gerichtshof hat in den Rs C-504/09 und C-505/09 am 29.03.2012 bestätigt, dass die Kommission durch die Bestimmung der Obergrenze für Treibhausgasemissionszertifikate für Polen und Estland die Befugnisse überschritten hat.
Nach der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten mussten die Mitgliedstaaten für einen Fünfjahreszeitraum einen nationalen Zuteilungsplan (NAP) erstellen, aus dem hervorging, wie viele Zertifikate sie insgesamt in diesem Zeitraum zuzuteilen beabsichtigten und wie sie die Zertifikate zuteilten wollten.
Die Kommission konnte den NAP ganz oder teilweise ablehnen, wenn er mit den Kriterien der Richtlinie unvereinbar war. Die Kommission ist allerdings nicht befugt, den Mitgliedstaaten eine Obergrenze für Treibhausgasemissionszertifikate vorzuschreiben.
10.4.2012, Bernhard Hager