Das Fördersystem von Grünstrom rückt in greifbare Nähe. Nachdem die EU-Kommission das System der Grünzertifikate genehmigt hat, ist dies nun auch in nationales Recht umgesetzt worden.
Das Ökostromgesetz Nr. 220/2008 erfährt nach langem Warten seine letzte Änderung. Am 19.10.2011 wurde die Eilverordnung Nr. 88/2011 („EVO 88/2011“) im amtlichen Gesetzblatt veröffentlicht. Mit der EVO 88/2011 werden jene Änderungen im Ökostromgesetz vorgenommen, die von der EU-Kommission Mitte Juli 2011 gefordert wurden (veröffentlicht August 2011). Die Änderungen im Ökostromgesetz treten mit 19.10.2011 in Kraft. Weiterhin bedarf es der amtlichen Bekanntmachung der methodologischen Normen zur Erlassung genauerer Umsetzungsmaßnahmen. Dafür hat die rumänische Energiebehörde ANRE 120 Tage Zeit. Der Entwurf der Umsetzungsmaßnahmen ist uns bereits bekannt. Sohin sehen wir der baldigen Ausschüttung der vollständigen Anzahl an Grünzertifikaten positiv entgegen.