Verfasst am 20. September 2011 von Dr. Peter Sander. Mit BGBl II 312/2011 hat der BMFJW die Feuerungsanlagen-Verordnung geändert.
Die schlussendlich der Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft geschuldeten wesentlichen Neuerungen sind:
- die Änderungen der Begriffsdefinitionen von festen und flüssigen Brennstoffen
- die Neueinführung von "standardisierten Brennstoffen"
- die Änderung der Bestimmungen über die Messung der Emissionen
- die Festlegung neuer Emissionsgrenzwerte und Einsatzmöglichkeiten für Heizöle
- komplizierte Übergangsvorschriften für Bestandsanlagen
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