Erneuerbare: Keine Verzögerungen durch Beschwerden!

Wir alle wollen erneuerbare Energien ausbauen. Aber im Einzelfall werden gegen Projektgenehmigungen doch öfters Beschwerden eingebracht. Diesen kommt grundsätzlich aufschiebende Wirkung zu, dh die Projekte dürfen bis zur Entscheidung des Gerichts nicht umgesetzt werden, was die Vorhaben der Energiewende empfindlich verzögert. NHP Partner Martin Niederhuber erklärt im neuen 3 Minuten Umweltrecht Video, dass die Bedeutung und Dringlichkeit der Energiewende die Aberkennung dieser aufschiebenden Wirkung rechtfertigen kann.

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