Was hat der Fischotter mit Klimaklagen zu tun? Im neuesten 3 Minuten Umweltrecht Video erklärt NHP Partner Martin Niederhuber, dass NGOs die Verordnung zur „Entnahme“ von Fischottern bei den Verwaltungsbehörden und beim Verwaltungsgerichtshof anfechten können. Damit hebelt der VwGH im Weg der EU-Grundrechtecharta und der Aarhus-Konvention einen Grundsatz unserer Verfassung, nämlich die Anfechtung von Verordnungen beim Verfassungsgerichtshof aus. Und das kann wiederum Auswirkungen auf die bislang beim VfGH erfolglosen Klimaklagen haben.