Der Auftraggeber eines Vergabevorhabens hat sich früher oder später mit der Frage auseinanderzusetzen, ob er sich bei dem Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, für das Best- oder das Billigstangebotsprinzip entscheidet. Auch hier haben sich durch das BVergG 2018 Änderungen ergeben. Vor allem bei fünf verpflichtenden Tatbeständen, müssen öffentliche Auftraggeber das Bestangebotsprinzip wählen. Welche das sind, wird im neuen „3 Minuten Umweltrecht“-Video von Claudia Fuchs erklärt.